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„Erst in Gemeinschaft blüht das Gehirn so richtig auf“

Ein gelbes "Vorsicht nass" Schild auf einem Holzboden symbolisiert Arbeitsschutz.

Safety Days, Sicherheits-Parcours, Plakatkampagnen oder sogar die Theaterbühne in der Kantine – Unternehmen bespielen ein breites Repertoire an Instrumenten, wenn es darum geht, Mitarbeiter zur Beachtung von Arbeitssicherheitsregeln zu gewinnen. Tatsächlich gelten an vielen Arbeitsplätzen organisatorische und technologische Mittel als weitgehend ausgereizt. Im Mittelpunkt steht heute weithin die Herausforderung, mit präventiven Angeboten auf das sicherheitsbezogene Verhalten von Mitarbeitern Einfluss zu nehmen. Das erweist sich allerdings als harte Nuss. Denn beim Arbeitsschutz geht es um die Beachtung von Regeln und das Lernen von Verhaltensweisen und damit um Ziele, die bei den meisten Menschen nicht unbedingt auf ein lustvolles Feedback stoßen.

Wo also muss man ansetzen, um Menschen zu motivieren, Neues zu lernen, Dinge anders zu sehen und sich schließlich anders zu verhalten? Klar ist immerhin, dass Kommunikation eine Schlüsselrolle dabei spielt. Wir wollten es genauer wissen und haben uns von  dem Neurowissenschaftler und Hirnforscher Henning Beck einmal erklären lassen, wie unser Gehirn mit Kommunikationsangeboten zum Thema Arbeitssicherheit eigentlich umgeht.

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Wir lieben Lebensmittel? Nein, wir fürchten sie!

Ein Plädoyer von Andreas Severin

Reporter des WDR bekommen brisantes Filmmaterial zugespielt. Darauf ist zu sehen, wie Fleisch, das auf dem Boden liegt, aufgenommen und wieder auf den Zerlegetisch geworfen wird. Die Journalisten werfen den Rechercheapparat an und stoßen auf einen großen Geflügelproduzenten, der zu den Kunden des Zerlegebetriebs gehört. Mitarbeiter bestätigen anonym die schmutzige Praxis, ein Lebensmittelsachverständiger bekräftigt deren Unzulässigkeit und schließlich findet sich noch ein Veterinäramt, das mitteilt, dass diese Vorwürfe schon seit Monaten aktenkundig sind. Die Story ist jetzt rund, hält sich noch ein paar Tage in den Top-Nachrichten und die Reporter eilen zum nächsten Scoop. Zurück bleibt – Schaden.

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Prüfstand für den Ernstfall

Holger K. hat ein Problem. Seit wenigen Stunden weiß sein Unternehmen, ein niedersächsischer Wurstproduzent, von dem Verdacht, dass die Geflügel-Mettwurst des Unternehmens mit Salmonellen kontaminiert sein könnte. Die Behörden erwarten innerhalb von zwei Stunden eine Stellungnahme des Unternehmens. Zusammen mit dem eilig einberufenen Krisenstab macht sich K. daran, über die mittlerweile bekannte Chargennummer des Produktes den Produktions- und Lieferweg nachzuvollziehen. In der Vorbereitung eines möglichen Produktrückrufes gilt es jetzt dringlichst herauszufinden, ob sich noch Ware unter der Kontrolle des Unternehmens befindet und gesperrt werden kann und der anstehende Produktrückruf somit regional eingegrenzt werden kann.

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Halb-sicher gibt es nicht!

Höchste Produktqualität zu jeder Zeit – ein Ziel, das wohl jedes Unternehmen anstrebt. Doch auch für den Fall eines Mangels sollte sich ein Betrieb gut vorbereiten, um größeren Schaden abzuwenden. Im Interview erklärt Rechtsanwalt Dr. Markus Grube von der Kanzlei für Lebensmittel- und Verbrauchsgüterrecht, KWG Rechtsanwälte, worauf es im Ernstfall ankommt.

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Menetekel Lebensmittelwarnung

148 Lebensmittel wurden 2016 zurückgerufen – etwa 50 Prozent mehr als im Vorjahr. Das geht aus Zahlen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hervor, die Ende März von der Funke-Gruppe veröffentlicht wurde. Das wäre eine signifikante, gut 50-prozentige Steigerung gegenüber den knapp 100 in 2015 zurückgerufenen Lebensmitteln.

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CSR Berichtspflicht

Reporting- und Kommunikationsverantwortliche deutscher Unternehmen befinden sich immer noch in Wartestellung. Es ist 2017 und eigentlich sollten sie ihr Reporting längst auf die Anforderungen der seit drei Jahren vorliegenden EU-Richtlinie (2014/95/EU) zur nicht-finanziellen Berichterstattung von Unternehmen ausgerichtet haben. Und eigentlich hätte diese CSR-Richtlinie bis zum 6. Dezember 2016 auch in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Ab März 2017 soll das nun endlich erfolgen und damit erstmals die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch den Gesetzgeber reguliert sein. Große Unternehmen müssen dann künftig ausführlicher über nicht-finanzielle Aspekte berichten. Dazu zählen Angaben über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption. Trotz der Verzögerung soll es dabei bleiben, das neue Recht auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 beginnen.

Aber sind nun alle Unklarheiten beseitigt? Lange begleiteten Unsicherheiten über den Geltungsbereich der Richtlinie die Vorbereitungen. Welche Unternehmen sind betroffen? Was ist mit den Unternehmen von „öffentlichem Interesse“ gemeint? Wieso wird zwischen kapitalmarktorientierten und sonstigen Unternehmen unterschieden? Bis zuletzt blieben viele Bestimmungen des Gesetzentwurfes umstritten.

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Integrated Reporting

Fast drei Jahre ist es her, dass das International Reporting Council (IIRC) mit einem Rahmenkonzept den Weg frei machte für eine integrierte Unternehmensberichterstattung. Doch bis heute ist die Resonanz bei Unternehmen eher verhalten geblieben. Wir haben uns die Gründe dafür näher angesehen.

Tatsächlich schien die Zeit gekommen zu sein, um das bestehende Denken in „Reporting-Silos“ – Geschäftsbericht, Umweltbericht, Nachhaltigkeitsbericht – aufzubrechen und die Zusammenhänge zwischen finanziellem Kapital und den anderen Kapitalformen neu zu betrachten, als das IIRC im Jahre 2014 nach nicht weniger als sieben Jahren die Eckpunkte für ein Rahmenkonzept verabschiedete. Nichts Geringeres als die Finanz- und Wirtschaftskrise hatte zuletzt die Einsicht vorangetrieben, dass die üblichen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen nicht mehr ausreichen und finanzielles und nicht-finanzielles Reporting nur zusammen hinreichend aussagekräftig sind.

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Same same but different

Wenn im Juni 2018 die aktuell vierte Generation der von der Global Reporting Initiative (GRI) herausgegebenen Richtlinien für Nachhaltigkeitsberichterstattung ihre Gültigkeit verliert, wird die Trauergemeinde überschaubar bleiben. Deren Einführung 2013 war schon von erheblichem Unmut begleitet. Hatte man in den Jahren zuvor erst mit großen Mühen die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die Anforderungen von G3 ausgerichtet, stellte G4 die Berichterstattungsprozesse vor erhebliche neue Herausforderungen in punkto Detailtiefe und Stakeholderorientierung. Mit dem Wegfall der Anwendungsstufen (application levels) entfiel außerdem ein wichtiger Anreiz, der es Unternehmen ermöglichte, sich mit ihrer Reportingleistung zu profilieren. „Die gesteigerte Komplexität der Berichterstattung nach GRI G4 wird neue Unternehmen eher davor abschrecken als sie ermuntern, Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen“, warnte seinerzeit econsense in einer Stellungnahme. Die Zurückhaltung der Unternehmen sollte diese Einschätzung bestätigen. Erst 2015 überstieg die Zahl der G4-Berichte die bis dahin noch an G3 orientierten Berichte. Und dabei fällt auf, dass die große Mehrheit der Unternehmen sich darauf beschränkte, nach der neuen Übereinstimmungsoption „Core“ zu berichten und sich noch nicht an das aufwändigere Level „Comprehensive“ herantraute.

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„Wir sind einigermaßen optimistisch“

Seit dem 19. Oktober 2016 gelten die GRI Standards und können angewendet werden. GRI hat eine Reihe von Dienstleistungen entwickelt, um die Anwender mit dem neuen Rahmenwerk vertraut zu machen. Was ist Ihr erster Eindruck? Werden die neuen Standards von berichtenden Unternehmen angenommen oder ist es nötig, weitere Überzeugungsarbeit zu leisten?

Wir wissen, dass wir unseren Stakeholdern immer erklären müssen, warum wir diese oder jene Änderung vorgenommen haben und worin der Nutzen dieser Änderungen für ihr Reporting liegt. Wir nehmen das bei GRI sehr ernst. Ich freue mich sagen zu können, dass die neuen GRI Sustainability Standards (GRI Standards) bisher sehr gut angenommen wurden. Seit wir die GRI Standards am 19. Oktober eingeführt haben, wurden diese bereits mehr als 26.000 Mal über den GRI Standards Hub heruntergeladen. Außerdem haben mehr als 1.200 Menschen an einem der weltweit durchgeführten 13 Standards-Einführungsevents teilgenommen. Darüber hinaus sind für dieses Jahr einige weitere Einführungsevents geplant. Zusätzlich haben mehr als 1.100 Menschen bisher an Webinars zu den neuen Änderungen teilgenommen. Die überwältigende Mehrheit des bisherigen Feedbacks war positiv.

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