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LEBENSMITTELPRODUZENTEN

Rückruf nach Listerien-Kontamination

Eine klitzekleine Verunreinigung. Ein fehlender Fettdruck in der Deklaration. Fremdkörper. Die Lebensmittelwarnung ist draußen oder von der Behörde angeordnet? Dann läuft jetzt die Uhr.

Wie im Fall unseres anonymisierten Kunden. Im Rahmen einer Eigenkontrolle wird in einem Produkt eine Kontamination mit Listeria moncytogenes festgestellt. Das Unternehmen entscheidet sich in Abstimmung mit den Behörden zu einem sofortigen Rückruf des „Ready-to-eat“-Produktes aus dem Handel. Innerhalb von vier Stunden haben wir mit allen Beteiligten ein Rückruf-Statement abgestimmt und eine Hotline für Verbraucher und Medien aufgesetzt. Bereits kurz nach Veröffentlichung greift ein öffentlich-rechtliches Medium den Rückruf im Kontext einer Rahmenstory auf. Es droht Vorverurteilung auf Grundlage fragmentarischer Fakten. Das Unternehmen zeigt sich selbstbewusst und entschließt sich zu einer Vorwärtsstrategie. Es öffnet seine hochmoderne Produktionsstätte für Medien und lässt seine Kunden daran teilhaben. Gleichzeitig treibt es die Überprüfung des Hygienestatus durch ein externes Labor voran. Das Unternehmen verfügt über eine substanzielle Facebook-Community und viel Sympathie bei Kund:innen. Nach einem erfolgreichen Rückruf aus den Regalen und Freigabe der Produktion durch die Behörden zeigen sich die Kund:innen verständnisvoll und solidarisch.

Unsere Berater:innen verfügen über langjährige Erfahrung mit Produktkrisen und Warenrückrufen. Bei einem Rückruf können wir in vielfältiger Weise unterstützend mitwirken. Wir wissen, was zu tun ist. Dabei ist es stets unser Ziel, unseren Kund:innen Handlungsräume zu erhalten und mit kommunikativen Mitteln zu einer schnellen Bewältigung der Krise beizutragen.