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NEUERUNGEN DER NACHHALTIGKEITS-BERICHTERSTATTUNG

Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert eine signifikante Erweiterung der bisherigen EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ab 2023 in Kraft, setzt die CSRD neue Maßstäbe für die Transparenz und erweitert die Berichterstattungspflichten weit über die vorherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) hinaus, die in Deutschland als CSR-RUG umgesetzt worden war. Die CSRD ist von jedem Mitgliedsstaat der EU innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wurde das europäische CSRD-Gesetz auf Grundlage eines Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz vom 22.03.2024 durch die Bundesregierung am 24.07.2024 in nationales Recht umgesetzt.

Umfang und Zielsetzung der CSRD
Die CSRD ist darauf ausgelegt, Unternehmen zur Offenlegung umfassender Nachhaltigkeitsinformationen zu verpflichten. Dies betrifft große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von über 40 Millionen Euro. Die Direktive schließt auch kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen mit ein, wodurch nahezu 50.000 Unternehmen in Europa betroffen sind.

Kerninhalte der Berichterstattung
Unternehmen müssen detaillierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Mitarbeitendenbelangen, Respektierung der Menschenrechte und Anti-Korruption bereitstellen. Diese Informationen müssen nun, das ist neu, integraler Bestandteil der regulären Lageberichte sein und sind einer Prüfung zu unterziehen, die zumindest eine begrenzte Sicherheit (limited assurance) gewährleisten muss.

EU Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Entwickelt von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), bieten die ESRS einen Rahmen, der sich an bestehenden Standards wie GRI und SASB orientiert, jedoch spezifisch auf die Anforderungen der EU zugeschnitten ist. Diese Standards sollen nicht nur die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Berichte erhöhen, sondern auch deren Relevanz für nachhaltige Finanzentscheidungen.

Verbindung zu EU-Taxonomie und SFDR
Die CSRD ist ein Teil des umfassenderen Sustainable Finance Frameworks der EU, das auch die EU-Taxonomie und die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) umfasst. Diese Instrumente zusammen sollen dazu beitragen, im Zielsystem des EU Green Deals nachhaltiges Handeln von Unternehmen tief in das wirtschaftliche Ökosystem und die Finanzmärkte zu integrieren.

Vorbereitung auf die CSRD
Unternehmen müssen ihre Prozesse und Systeme zur Datenerfassung und -berichterstattung signifikant anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dies beinhaltet die Implementierung solider Mechanismen zur Datensammlung, die Entwicklung von Indikatoren zur Leistungsmessung und die Schulung von Mitarbeitenden zur Sicherstellung der Datenintegrität.

Die Einführung der CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil der Geschäftsstrategie zu verankern. Es ist entscheidend, dass Unternehmen frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen, um nicht nur konform zu sein, sondern auch die Chancen, die sich aus transparenter und umfassender Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben, vollständig zu nutzen. Viele mittelständische Unternehmen betreten damit Neuland, selbst wenn sie schon Erfahrung mit Vorgängerstandards wie GRI oder DNK sammeln konnten. In unseren weiterführenden Beiträgen über die Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen wir die wichtigsten Handlungsfelder und Neuerungen vor, auf die es sich vorzubereiten gilt.