VON GESETZEN ZU STANDARDS
Die Umsetzung von Nachhaltigkeitsberichterstattungen
CSRD und ESRS – was steckt dahinter? Die neuen EU-Standards nennen viele neue Gesetze, Richtlinien und Abkürzungen, denen man als berichtendes Unternehmen gerecht werden muss. Hierbei spielt das Herz der Standards zu Nachhaltigkeitsberichterstattung der „European Sustainability Reporting Standard“ – kurz: ESRS – eine große Rolle. Durch ein breites Spektrum von generellen, themenbezogenen und sektorabhängigen Standards deckt der ESRS nahezu alle Nachhaltigkeitsaspekte ab, die in einem Nachhaltigkeitsbericht angeführt werden können.
Der Berichtstandard ist konzipiert worden, damit Unternehmen ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance offenlegen können. Denn Nachhaltigkeit und nachhaltiges Handeln von Unternehmen betrifft nicht nur die Gesundheit der Umwelt, sondern auch die von Mitarbeitenden und Bürger:innen.
Bisher sind folgende Themenstandards gesetzlich verabschiedet
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- Allgemeine Anforderungen
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- Allgemeine Angaben
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- Klimawandel
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- Umweltverschmutzung
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- Wasser- und Meeresressourcen
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- Biologische Vielfalt und Ökosysteme
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- Unternehmenspolitik
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- Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
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- Eigene Belegschaft
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- Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
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- Betroffene Gemeinschaften
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- Verbraucher und Endnutzer
Wie an den Themensets erkennbar, ist der ESRS ein komplexer Standard, dessen Begrifflichkeiten und Inhalte für viele Unternehmen nicht direkt mit den eigenen internen Bezeichnungen in Einklang zu bringen sind. Es muss nicht jedes Themengebiet berichtet werden, sondern nur das, was für das Unternehmen wirklich wesentlich ist. Im Klartext heißt das: Der ESRS bietet ein konkretes Themenspektrum, welches die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Unternehmen vereinheitlicht. Unternehmen können dieses für sich selbst nutzen, um ihre Bemühungen bezüglich der Nachhaltigkeit offenzulegen. Gleichzeitig stößt er die Prozesse an, die Unternehmen benötigen, um den Erfolg ihrer Bemühungen zu messen.
Doch wie findet ein Unternehmen heraus, welche Themen wesentlich sind? Hier kommt der Kern des ESRS ins Spiel – die doppelte Wesentlichkeit. Sie umfasst sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Einflüsse dieser Aspekte auf die Geschäftstätigkeit. Dafür müssen diese Auswirkungen und Einflüsse ausgehend von der Wertschöpfungskette und Geschäftsaktivitäten gesammelt, sortiert und evaluiert werden. Das Ganze geschieht nach einem Trichter-Prinzip, das mit jedem Schritt präziser wird. Aus diesen wesentlichen Themen resultieren die zu erbringenden Angaben und Datenpunkte.
Ziel ist es, den Nutzer:innen der Nachhaltigkeitserklärung zu ermöglichen, die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt sowie dessen Entwicklung und Leistung, nachzuvollziehen.