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Das VIG birgt Risiken für Unternehmen und Behörden

Das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) stößt auf Kritik, sowohl aus Reihen von Unternehmen wie auch Behörden. Teil 2 der Blog-Reihe von crossrelations informiert über die Risiken des Gesetzes für beide.

Das Informationsinteresse der Verbraucher hat durch das VIG klaren Vorrang vor dem Interesse der betroffenen Unternehmen erhalten, ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt zu sehen. Für diese eröffnen sich vielmehr unkalkulierbare Risiken, denn: Die von einer Behörde herausgegebenen Informationen müssen von dieser nicht auf inhaltliche Richtigkeit hin abgesichert sein. Die Behörde muss lediglich „bekannte Hinweise auf Zweifel an der Richtigkeit“ der Informationen mitteilen. Dadurch, dass künftig auch die Namen von Herstellern öffentlich bekanntgegeben werden können, wenn das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, erhöht sich die Gefahr von Fehlinformationen.

So zum Beispiel, wenn eine abschließende Laborprobe und deren Bewertung noch ausstehen. „Behörden müssen von sich aus über Rechtsverstöße berichten. Da gibt es kein Ermessen“, stellt Dr. Markus Grube von Krell Weyland Grube klar. „Ohne Wenn und Aber müssen bestimmte Tatsachen, wie sie sich aus Sicht der Behörde darstellen, veröffentlicht werden.“ Zwar werden Verbraucher so einerseits schneller informiert, doch wer die Eigendynamik von Skandalisierungen und medialer Einordnung kennt, weiß um die außerordentlichen wirtschaftlichen Risiken für Unternehmen, die mit einer solchen Praxis verbunden sein können.

Unternehmen sind sich der Risiken, Opfer von Falschmeldungen zu werden, durchaus bewusst. Fälle wie „Birkel“ und „Coppenrath & Wiese“ markieren hier den worst case. Das neue Verbraucherinformationsrecht erhöht signifikant die Gefahr, eigene Produkte oder den Unternehmensnamen kurzfristig und ohne große Vorwarnung öffentlich unter Verdacht gestellt zu sehen. Unternehmen sind gut beraten, fortan die Nähe und den regelmäßigen Austausch mit Behörden zu suchen.

Auch der Druck auf Behörden erhöht sich

Was bedeuten die gesetzlichen Änderungen des VIG für die betroffenen Behörden? Es wird unvermeidlich sein, dass in das behördliche Handeln einiges an Unsicherheit und Nervosität einziehen wird. Die zuständigen Behörden werden voraussichtlich einem zunehmenden Ressourcen- und Offenlegungsdruck ausgesetzt:

  • Verbraucherschutzorganisationen und andere NGOs gehören heute schon zu den Hauptnutzern des VIG. Sie werden Behörden im ganzen Land systematisch unter Veröffentlichungsdruck setzen. Globale Anfragen und breite Produktsortimente erzeugen heute schon eine hohe Komplexität der betroffenen Verwaltungsverfahren.
  • Medien werden darum konkurrieren, frühzeitig an behördliche Erkenntnisse zu gelangen. Investigative Formate und Produzenten werden auf der Suche nach „Skandalen“ zunehmend im Behördenumfeld Witterung aufnehmen.
  • Die Neuerung, bei mutmaßlichen Verstößen gegen Hygienevorschriften oder Täuschungsschutz Behörden zur Veröffentlichung zu verpflichten, sofern das zu erwartende Bußgeld 350 Euro übersteigt, wird voraussichtlich einer angemessenen Abwägung der Folgen entgegenstehen.

In Teil 1 der Reihe haben wir Ihnen einen Überblick über das Gesetz gegeben. Im dritten und letzten Teil unserer Reihe zeigen wir auf, worauf sich die Unternehmenskommunikation mit Inkrafttreten des neuen Rechts einzustellen hat.