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CSR Berichtspflicht

Reporting- und Kommunikationsverantwortliche deutscher Unternehmen befinden sich immer noch in Wartestellung. Es ist 2017 und eigentlich sollten sie ihr Reporting längst auf die Anforderungen der seit drei Jahren vorliegenden EU-Richtlinie (2014/95/EU) zur nicht-finanziellen Berichterstattung von Unternehmen ausgerichtet haben. Und eigentlich hätte diese CSR-Richtlinie bis zum 6. Dezember 2016 auch in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Ab März 2017 soll das nun endlich erfolgen und damit erstmals die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch den Gesetzgeber reguliert sein. Große Unternehmen müssen dann künftig ausführlicher über nicht-finanzielle Aspekte berichten. Dazu zählen Angaben über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption. Trotz der Verzögerung soll es dabei bleiben, das neue Recht auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 beginnen.

Aber sind nun alle Unklarheiten beseitigt? Lange begleiteten Unsicherheiten über den Geltungsbereich der Richtlinie die Vorbereitungen. Welche Unternehmen sind betroffen? Was ist mit den Unternehmen von „öffentlichem Interesse“ gemeint? Wieso wird zwischen kapitalmarktorientierten und sonstigen Unternehmen unterschieden? Bis zuletzt blieben viele Bestimmungen des Gesetzentwurfes umstritten.

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