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CSR Berichtspflicht

Reporting- und Kommunikationsverantwortliche deutscher Unternehmen befinden sich immer noch in Wartestellung. Es ist 2017 und eigentlich sollten sie ihr Reporting längst auf die Anforderungen der seit drei Jahren vorliegenden EU-Richtlinie (2014/95/EU) zur nicht-finanziellen Berichterstattung von Unternehmen ausgerichtet haben. Und eigentlich hätte diese CSR-Richtlinie bis zum 6. Dezember 2016 auch in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Ab März 2017 soll das nun endlich erfolgen und damit erstmals die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch den Gesetzgeber reguliert sein. Große Unternehmen müssen dann künftig ausführlicher über nicht-finanzielle Aspekte berichten. Dazu zählen Angaben über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption. Trotz der Verzögerung soll es dabei bleiben, das neue Recht auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 beginnen.

Aber sind nun alle Unklarheiten beseitigt? Lange begleiteten Unsicherheiten über den Geltungsbereich der Richtlinie die Vorbereitungen. Welche Unternehmen sind betroffen? Was ist mit den Unternehmen von „öffentlichem Interesse“ gemeint? Wieso wird zwischen kapitalmarktorientierten und sonstigen Unternehmen unterschieden? Bis zuletzt blieben viele Bestimmungen des Gesetzentwurfes umstritten.

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Same same but different

Wenn im Juni 2018 die aktuell vierte Generation der von der Global Reporting Initiative (GRI) herausgegebenen Richtlinien für Nachhaltigkeitsberichterstattung ihre Gültigkeit verliert, wird die Trauergemeinde überschaubar bleiben. Deren Einführung 2013 war schon von erheblichem Unmut begleitet. Hatte man in den Jahren zuvor erst mit großen Mühen die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die Anforderungen von G3 ausgerichtet, stellte G4 die Berichterstattungsprozesse vor erhebliche neue Herausforderungen in punkto Detailtiefe und Stakeholderorientierung. Mit dem Wegfall der Anwendungsstufen (application levels) entfiel außerdem ein wichtiger Anreiz, der es Unternehmen ermöglichte, sich mit ihrer Reportingleistung zu profilieren. „Die gesteigerte Komplexität der Berichterstattung nach GRI G4 wird neue Unternehmen eher davor abschrecken als sie ermuntern, Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen“, warnte seinerzeit econsense in einer Stellungnahme. Die Zurückhaltung der Unternehmen sollte diese Einschätzung bestätigen. Erst 2015 überstieg die Zahl der G4-Berichte die bis dahin noch an G3 orientierten Berichte. Und dabei fällt auf, dass die große Mehrheit der Unternehmen sich darauf beschränkte, nach der neuen Übereinstimmungsoption „Core“ zu berichten und sich noch nicht an das aufwändigere Level „Comprehensive“ herantraute.

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