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Neue Kultur & unbekannte Rituale

Kneif mich doch mal. Vor nicht mal einer Woche saß ich noch in unserem Büro an unserem Standort mitten im Ruhrgebiet. Hier war ich fleißig dabei, die letzten Schritte für ein Projekt mit unserem Kunden SQM zu organisieren und zu planen. Hierbei ging es darum, mit sechs indigenen Frauen aus dem Norden Chiles die Lithium-Wertschöpfungskette zu bereisen. Und hier stand ich nun: ganz am Anfang, mitten im Salar de Atacama.

Bis ans Ende der Welt

Und da stand ich nun, mitten im Salar de Atacama. Gefühlt sind es unendliche Weiten, die mich hier umgeben. Die Sonne steht noch tief, es ist neun Uhr am Morgen – die Sonnenbrille ist hier draußen unverzichtbar. Um mich herum eine unwirkliche Landschaft: nur Gestein und Sand.

Bunt gegen Grau. Wie apetito Leben in den Nachhaltigkeitsbericht bringt

Wer sich die Trends in der Nachhaltigkeitsberichterstattung anschaut, wird feststellen, dass zwei wesentliche Entwicklungen die Charakteristik bestimmen: Nachhaltigkeitsberichte werden einerseits digitaler und interaktiver und ermöglichen den Nutzern einen schnelleren und effektiveren Zugang zu aktuellen Informationen, vor allem aber auch deutlich mehr an Interaktionen mit dem berichtenden Unternehmen. Gleichzeitig sehen wir, vor allem bei großen Unternehmen, einen verstärkten Trend zu integrierten oder kombinierten Berichten und damit einer zunehmenden Konvergenz von Nachhaltigkeits- und Geschäftsbericht.

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CSR Berichtspflicht

Reporting- und Kommunikationsverantwortliche deutscher Unternehmen befinden sich immer noch in Wartestellung. Es ist 2017 und eigentlich sollten sie ihr Reporting längst auf die Anforderungen der seit drei Jahren vorliegenden EU-Richtlinie (2014/95/EU) zur nicht-finanziellen Berichterstattung von Unternehmen ausgerichtet haben. Und eigentlich hätte diese CSR-Richtlinie bis zum 6. Dezember 2016 auch in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Ab März 2017 soll das nun endlich erfolgen und damit erstmals die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch den Gesetzgeber reguliert sein. Große Unternehmen müssen dann künftig ausführlicher über nicht-finanzielle Aspekte berichten. Dazu zählen Angaben über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption. Trotz der Verzögerung soll es dabei bleiben, das neue Recht auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 beginnen.

Aber sind nun alle Unklarheiten beseitigt? Lange begleiteten Unsicherheiten über den Geltungsbereich der Richtlinie die Vorbereitungen. Welche Unternehmen sind betroffen? Was ist mit den Unternehmen von „öffentlichem Interesse“ gemeint? Wieso wird zwischen kapitalmarktorientierten und sonstigen Unternehmen unterschieden? Bis zuletzt blieben viele Bestimmungen des Gesetzentwurfes umstritten.

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Non-Reporter: Nicht müssen, nicht wollen, nicht brauchen

In den USA eilt ihre Verbreitung in großen Schritten voran. Im Verantwortungsgerüst der europäischen Industrielandschaft nehmen Nachhaltigkeits- und CSR-Berichte seit Jahren einen festen Platz ein. Selbst in den Boomregionen Brasilien und Indien wetteifern Unternehmen heute um Anerkennung im Corporate Responsibility Reporting. Kein Unternehmen scheint sich den Erwartungen auf den weltweiten Kapital-, Absatz- und Beschaffungsmärkten an die nachvollziehbare und glaubwürdige Dokumentation seiner Verantwortungspraxis entziehen zu können. Kein Unternehmen? Falsch! Und die Rede ist nicht von halsstarrigen gallischen Modernisierungsverweigerern hinter dem Schutzwall der Zivilisation, gemeint sind Non-Reporter.

Es sind durchaus erfolgreiche, respektable Unternehmen, mitunter sogar börsennotiert, die dem Zug der Berichterstatter nicht folgen wollen. Allein jedes vierte der 150 größten deutschen Unternehmen gibt keine gesonderten Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen heraus, stellte das IÖW bei der Vorstellung des jüngsten Rankings Ende Februar klar. Insbesondere in den Branchen Versicherungen, Logistik und Handel scheinen soziale und ökologische Themen keine Rolle zu spielen. Wenig Bewegung im Land der fleißigen Musterreporter.

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CSR – ein dehnbarer Begriff

Podiumsdiskussion mit Roman Mesciek, Prof. Dr. Gesine Schwan, Prof. Dr. Meinhard Miegel, Andrea Fischer, Dr. Gerhard Timm, Günther Jünger (v.l.n.r.) (Foto: UPJ)

„CSR und gesellschaftliche Innovationen“  lautete das Thema der diesjährigen UPJ- Jahrestagung, die am 12. März im Roten Rathaus in Berlin stattfand. Kein einfaches Thema, wie sich bald herausstellte. Hauptsächlich deswegen, weil es kein einheitliches Verständnis der Begriffe geschweige denn eine verbindliche Definition gab.

Gleich zu Beginn arbeitete sich eine hochkarätige Podiumsrunde an dem Thema ab: Günther Jünger (Director Corporate Affairs und Board of Directors EMEA-Region Intel Corp.), Prof. Dr. Gesine Schwan (Präsidentin Humboldt-Viadrina School of Governance), Prof. Dr. Meinhard Miegel (Vorsitzender Denkwerk Zukunft), Dr. Gerhard Timm (Geschäftsführer Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege) und Andrea Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) brachten es dabei auf einen für sich relativ einfachen Nenner: „Keiner versteht CSR.“

Das stimmt so nicht, vermutlich wäre passender gewesen: „Es ist nicht so, dass keiner CSR versteht, aber jeder begreift etwas anderes darunter“. CSR ist ein dehnbarer Begriff. Was durchaus auch für die Diskussionsteilnehmer  galt, die unterschiedliche Aspekte für sich besonders hervorhoben. „Nachhaltigkeit, wenn man den Begriff zu Ende denkt, läuft auf Gemeinwohl hinaus“ (Schwan). „Bereits die Gründerväter haben CSR als Bestandteil des Wertesystems von Intel verankert“ (Jünger). „Kleinere Unternehmen machen auch CSR-Aktivitäten, aber sie nennen das nicht so“ (Fischer). Oder: „Wir sprechen nicht von gesellschaftlichen, sondern von sozialen Innovationen“ (Timm).

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Corporate Social Responsibility

Die wesentliche politische Grundlage für die Debatte um Corporate Social Responsibility (CSR) in Europa ist das Prinzip der Nachhaltigkeit. Es basiert auf dem Brundtland-Report der UN-Weltkommission für Umwelt und Entwicklung von 1987. Damals wurde für eine langfristig tragfähige Entwicklung der Weltbevölkerung erstmals das Leitbild einer „nachhaltigen Entwicklung“ definiert: Nachhaltig ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.

In der Europäischen Union (EU) wurde das Nachhaltigkeitsprinzip Anfang des 21. Jahrhunderts in die politische Strategie integriert. Das Prinzip ist ein wichtiger Beitrag, „um die europäische Wirtschaft bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“, und zählt seit letztem Jahr zu den politischen Prioritäten.

Wichtigste Grundlage für die Verbreitung des Themas in der europäischen Öffentlichkeit ist das 2001 von der EU-Kommission veröffentlichte Grünbuch „Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen“. Auf dem Nachhaltigkeits-Gipfel im Jahr 2002 wies die UN aber ausdrücklich darauf hin, dass auch Unternehmen einen erheblichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten müssen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, entwickeln immer mehr Unternehmen Leitlinien und Strategien für die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen.

Nachhaltigkeit ist mehr als soziale Verantwortung

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