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Prüfstand für den Ernstfall

Holger K. hat ein Problem. Seit wenigen Stunden weiß sein Unternehmen, ein niedersächsischer Wurstproduzent, von dem Verdacht, dass die Geflügel-Mettwurst des Unternehmens mit Salmonellen kontaminiert sein könnte. Die Behörden erwarten innerhalb von zwei Stunden eine Stellungnahme des Unternehmens. Zusammen mit dem eilig einberufenen Krisenstab macht sich K. daran, über die mittlerweile bekannte Chargennummer des Produktes den Produktions- und Lieferweg nachzuvollziehen. In der Vorbereitung eines möglichen Produktrückrufes gilt es jetzt dringlichst herauszufinden, ob sich noch Ware unter der Kontrolle des Unternehmens befindet und gesperrt werden kann und der anstehende Produktrückruf somit regional eingegrenzt werden kann.

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Halb-sicher gibt es nicht!

Höchste Produktqualität zu jeder Zeit – ein Ziel, das wohl jedes Unternehmen anstrebt. Doch auch für den Fall eines Mangels sollte sich ein Betrieb gut vorbereiten, um größeren Schaden abzuwenden. Im Interview erklärt Rechtsanwalt Dr. Markus Grube von der Kanzlei für Lebensmittel- und Verbrauchsgüterrecht, KWG Rechtsanwälte, worauf es im Ernstfall ankommt.

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„Da hauen wir doch besser mal ne Warnung raus!“

Schnelle, umfassende Informationsmöglichkeiten über Produkte und Sachverhalte – das verspricht das neue Verbraucherinformationsgesetz. Auftakt unserer Blog-Reihe zu Neuerungen, Risiken und Anforderungen an Kommunikation.